Kolumne: Thalia meint … Datenschutz an Türklingeln
Umfassender Datenschutz wird energisch umgesetzt. Endlich wurden, wenn auch vorerst nur in Österreich, Nägeln mit Köpfen gemacht. Streng nach dem Motto: Ach wie gut, dass niemand weiß, dass ich ….. heiß! Nachdem ein Mieter einer Gemeindewohnung sich in seiner Privatsphäre gestört fühlte, weil sein Name auf dem Klingelschild steht, und sich dabei auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berief, fiel das Urteil: Namen auf Klingelschildern müssen durch Wohnungsnummern ersetzt werden!