Das Gericht der Europäischen Union hat mehrere Klagen gegen das öffentliche Finanzierungsmodell für die Fehmarnbeltquerung zwischen Deutschland und Dänemark abgelehnt. Die Luxemburger Richter wiesen am Mittwoch unter anderem Beschwerden von Fährunternehmen sowie von Dänemark zurück.
Bei der Klage Dänemarks ging es darum, dass die Maßnahmen in Form von Kapitalzuführungen sowie einer Kombination aus staatlichen Darlehen und staatlichen Garantien zugunsten der zuständigen Gesellschaft von der EU-Kommission als staatliche Beihilfe eingestuft wurden. Das EU-Gericht stellte aber fest, dass die der Gesellschaft gewährten Finanzierungen den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen.
Die Fährunternehmen beantragten unter anderem die Nichtigerklärung eines Beschlusses der EU-Kommission von 2020 „wegen einer Reihe von Fehlern“ – diese Klage wurde in vollem Umfang abgewiesen. Die Klage der Unternehmen gegen einen Beschluss von 2018 wurde ebenfalls abgelehnt.
Die EU hatte die Finanzierung der Fehmarnbeltquerung zum ersten Mal 2015 genehmigt, nachdem dänische Behörden ein entsprechendes Modell für das Vorhaben bei der Kommission angemeldet hatten. 2018 war der Beschluss teilweise für nichtig erklärt worden, 2020 erfolgte ein erneuter Beschluss durch die Brüsseler Behörde.